Das Bundesministerium für Bildung und Forschung will mit der Richtlinie "Smart Service Stadt: Dienstleistungsinnovationen für die Stadt von morgen" die dienstleistungsbasierte Gestaltung von Städten fördern. Unterstützt werden Projekte aus den Bereichen Integration urbaner Dienstleistungssysteme, Ko-Produktion und Ko-Kreation von Dienstleistung mit Bürgerinnen und Bürgern sowie datenbasierte Dienstleistungen und Engineering von Dienstleistung für die Stadt der Zukunft. Projektvorschläge können bis zum 30.10.2015 eingereicht werden.
Beispiele aus dem Wissens- und Technologietransfer des Innovationsinkubators der Leuphana Universität Lüneburg hat die Hochschule zu einem Video-Dossier zusammengestellt. Dort berichten Unternehmer, Gründerinnen und Wirtschaftsförderer, wie sie mit der Leuphana zusammenarbeiten.
Bekanntmachung von Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Förderung von Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet „Mensch-Technik-Interaktion (MTI) für eine intelligente Mobilität: Verlässliche Technik für den mobilen Menschen“
Der IT-Branchenverband BITKOM fordert Vereinfachungen beim EXIST-Förderprogramm für Gründer aus Hochschulen, das nach Ansicht des Verbands zu bürokratisch ist. Das Gründer-Stipendium sollte laut BITKOM nicht besteuert, Pauschalen eingeführt Gründungskosten übernommen und die Vernetzung unter den geförderten Startups verbessert werden. Das EXIST-Gründerstipendium der Bundesregierung hat seit 2007 mehr als 1000 Start-ups unterstützt.
Das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung hat die Auswirkungen der Abschaffung des sogenannten Hochschullehrerprivilegs im Jahr 2002 untersucht. In Folge kam es zu einem starken Rückgang der Patentanmeldungen von Hochschulprofessoren. Nach Meinung der ZEW-Forscher sank durch die Gesetzesänderung vor allem die Motivation bei transferaktiven Wissenschaftlern, gewerbliche Schutzrechte im Rahmen ihrer Diensttätigkeit anzumelden, so ein Artikel in der aktuelle Ausgabe der ZEW-NEWS.
Die Wirtschaftsförderung im Landkreis Harburg GmbH (WLH) zeichnet mit dem „Gründungspreis 2015“ erfolgreiche unternehmerische Leistung in der Region aus. Der Wettbewerb ist mit insgesamt 10.000 Euro dotiert. Bewerben können sich erfolgreiche Existenzgründer/innen und Jungunternehmer/innen, die im Zeitraum vom 1.9.2011 bis 31.8.2014 gegründet haben. Sitz des Unternehmens muss heute der Landkreis Harburg sein. Die Bewerbungsfrist endet am 17.8.2015.
Der European Satellite Navigation Competition (ESNC) zeichnet Services, Produkte und Geschäftsideen aus, in denen Satelliten-Technologie für Anwendungen des täglichen Lebens genutzt wird. Eine Bewerbung ist bis zum 30.6.2015 möglich. Insgesamt werden 1 Mio. Euro Preisgeld vergeben.
Die Europäische Kommission lädt Unternehmensgründerinnen dazu ein, sich für den EU Prize For Women Innovators zu bewerben. Der Preis möchte Unternehmerinnen in Europa sichtbarer machen. Voraussetzung für eine Bewerbung ist, dass die Bewerberin oder das verbundene Unternehmen bereits EU-Fördermittel erhalten hat oder aktuell gefördert wird. Die Einreichfrist endet am 20.10.2015.
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