Mitgliedschaft
Die institutionelle Mitgliedschaft im Innovationsnetzwerk Niedersachsen ist durch die Satzung geregelt.
Dort heißt es
Mitglieder des Innovationsnetzwerks Niedersachsen können alle Organisationen und Einrichtungen in Niedersachsen werden, die in öffentlicher Trägerschaft oder zumindest teilweise öffentlich gefördert oder als Körperschaften des öffentlichen Rechts Aufgaben der Technologievermittlung und technologieorientierten Innovationsförderung und -beratung wahrnehmen. Mitglieder können darüber hinaus die kommunalen Wirtschaftsförderer (Landkreise, kreisfreie Städte), kommunale Wirtschaftsfördergesellschaften und kommunale Verbünde werden, die die Wirtschaftsförderung als Aufgabe haben.
Eine Mitgliedschaft von Privatpersonen ist nicht möglich. Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt durch den Vorstand. Ein Antrag auf Mitgliedschaft kann bei der Geschäftsstelle angefordert werden.