Die Europäische Kommission hat Änderungen des EU-Beihilferechts zum 1.7.2014 beschlossen. Es handelt sich um die Neufassung des Unionsrahmens für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation und die reformierte Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung. Diese Regelwerke sind Rechtsgrundlagen für eine Vielzahl von Förderungen auf Bund-, Länder- und Kommunalebene. Unter anderem hat die Kommission die Grenze für staatliche Beihilfen, die zuvor von der Kommission genehmigt werden müssen, von 7,5 auf 15 Mio. Euro angehoben. Außerdem können große Firmen für einzelne Projekte eine Förderung bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten, KMU sogar bis zu 90 Prozent. Auch Prototypen und Demonstrationsmaßnahmen sind inbegriffen. Beihilfen über 500.000 Euro müssen zukünftig europaweit veröffentlicht werden.
Die niedersächsische Landesregierung hat am 17.6.2014 die Operationellen Programme (OP) für die EU-Fonds EFRE, ESF und ELER für die Förderperiode bis 2020 beschlossen, sodass die konkrete Förderung Anfang 2015 beginnen kann. In den Operationellen Programmen schlagen die Mitgliedsstaaten die spezifischen Umsetzungen der Förderschwerpunkte bezogen auf die Regionen in Niedersachsen vor. Neu ist unter anderem, dass es erstmals für das gesamte Landesgebiet ein „Multifondsprogramm" gibt, das sowohl den EFRE und den ESF als auch die Zielgebiete Übergangsregion Lüneburg und das übrige Niedersachsen zusammenfasst. Die Schwerpunktthemen des Multifondsprogramms sind unter anderem Innovationsförderung, Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen und CO2-Reduzierung, sowie Sicherung des Fachkräftebedarfs, Verbesserung der Bildungschancen und Armutsbekämpfung. Die Programmentwürfe werden bis Ende Juni der EU-Kommission zur Genehmigung vorgelegt.
Der Energieforschungsbericht 2014 stellt die Aktivitäten der Bundesregierung im Energieforschungsprogramm kompakt dar. Sie werden ergänzt durch Informationen aus den Ländern und dem EU-Forschungsrahmenprogramm....
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